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BESCHWERDEMANAGEMENT

INFORMATION ZUM UMGANG MIT BESCHWERDEN

Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Diese kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail an unsere Beschwerdestelle gerichtet werden:

MARTENS & PRAHL Saar Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführung / Beschwerdemanagement
Oststraße 66
66386 St. Ingbert
Telefax: 06894 9559 139
beschwerde@mpsaar.de 

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Die Einreichung einer Beschwerde ist formlos (z. B. schriftlich, mündlich, persönlich oder durch einen Vertreter) möglich.

Welche Informationen sollte die Beschwerde enthalten?

Wir benötigen für die schnelle Bearbeitung Ihrer Beschwerde Ihren Namen inkl. Kontaktdaten bzw. ergänzende Vertragsnummern. Sollte es hierzu bereits einen Vorgang in unserem Hause geben, bitten wir um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde?

Da die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zeitnah erfolgt, bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich grundsätzlich nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Wie lange ist die voraussichtliche Bearbeitungsdauer?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Bearbeitungsdauer nicht pauschal benennen können - diese ist stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Sofern eine Beantwortung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein sollte, unterrichten wir Sie selbstverständlich fortlaufend über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde.

Was passiert nach Abschluss der Beschwerdeprüfung?

Sobald wir Ihre Beschwerde geprüft haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Sollte nach unserer Überprüfung Ihr Anliegen begründet sein, werden wir diesem gerne nachkommen. Falls wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig abhelfen können, werden wir Ihnen unsere Gründe hierzu eingehend erläutern.

Welche weiteren Möglichkeiten der Streitbeilegung gibt es?

Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versiche­rungs­vertrags steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gegen den Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung (VomVO) ein­zuleiten.

Als Schlichtungsstelle im Sinne von § 214 Abs. 1 Nr. 2 VVG und vom Bundesministerium der Justiz anerkannt und eingesetzt ist der Versicherungsombudsmann e. V.

Die Ombudsleute nach Absatz 1 sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombuds­leute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebühre­nordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden.

Die Ombudsleute sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.

Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin 

Anschrift: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060 222, 10052 Berlin